Neustart für das Baukindergeld: Neue Förderung für Familien bei Wohneigentum geplant

Das Baukindergeld, das Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt, soll ab dem 1. Juni 2023 in einer überarbeiteten Version wieder eingeführt werden. Das bisherige Baukindergeld lief zum Ende des Jahres 2022 aus und hinterließ eine Lücke in der Förderung für Familien. Die genauen Details der neuen Förderung werden derzeit verhandelt.

Die neue Förderung, auch bekannt als KfW-Programm "Wohneigentum für Familien" (WEF), zielt darauf ab, insbesondere Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie zu unterstützen. Im Vergleich zum alten Modell werden die Bedingungen neu gestaltet.

Um für die Förderung in Frage zu kommen, darf das maximale zu versteuernde Jahreseinkommen 60.000 EUR betragen, wobei sich diese Grenze für jedes weitere Kind um 10.000 EUR erhöht. Die Antragsteller dürfen kein Wohneigentum besitzen und das alte Baukindergeld nicht bereits in Anspruch genommen haben. Zudem muss es sich bei der geförderten Immobilie um einen klimafreundlichen Neubau handeln.

Statt eines direkten Zuschusses wie beim alten Baukindergeld ist die neue Förderung in Form eines vergünstigten Darlehens vorgesehen. Der genaue Anfangszinssatz ist derzeit noch unbekannt. Das Kreditvolumen wird nach der Anzahl der Kinder und der Art des Gebäudes gestaffelt sein, wobei die maximale Grenze bei 240.000 EUR liegen wird.

Die Förderung orientiert sich am KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau". Es gibt zwei Kategorien für die Immobilien: klimafreundliches Wohngebäude mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) und klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Premium. Letztere erfordert zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Behörde. Die Darlehenshöhe variiert je nach Anzahl der Kinder und der Kategorie des Gebäudes.

Das "neue" Baukindergeld "Wohneigentum für Familien" (WEF) kann voraussichtlich mit anderen KfW-Förderprogrammen wie dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 kombiniert werden, jedoch nicht mit dem KFN-Programm "Klimafreundlicher Neubau".

Im Vergleich zum bisherigen Baukindergeld sind die Anforderungen für die Förderung deutlich strenger. Ob sich die Förderung lohnt, kann erst nach Bekanntgabe des Zinssatzes abschließend beurteilt werden. Es ist ratsam, verschiedene Förderungen zu vergleichen und die Erfüllbarkeit der Anforderungen im eigenen Fall zu prüfen. 

Für individuelle Beratung stellen wir gerne einen Kontakt zu den Finanzierungs- und Förderspezialisten der Sparkasse Mittelmosel her.

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