Alle Angebote in
Wer sich heute einen Fernseher kauft, kann den Energieverbrauch des Gerätes meist in der mitgelieferten Gebrauchsanweisung ablesen. Spül- und Waschmaschinen, Kühlschränke sowie Wäschetrockner sind sogar in Energieeffizienzklassen eingeteilt, die den genauen Wasser- und Stromverbrauch angeben. Bei Autos kann der Energieverbrauch aus den Herstellerangaben oder aus Vergleichstests z. B. von Autozeitschriften, Automobilclubs oder Internetforen eingeholt werden. Kaufen Sie sich jedoch ein Haus – was für die meisten Menschen wohl eine der kostenintensivsten Investition in ihrem Leben ist – war der laufende Energieverbrauch einschließlich der dafür entstehenden Kosten eine große Unbekannte, die meist nicht berechnet werden konnte.
Damit ist jetzt Schluss, denn am 01.07.2008 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Beim Verkauf oder Neuvermietung eines Gebäudes wird die Vorlage des Energiepasses zur Pflicht. Mit dieser Verordnung setzt die Bundesregierung eine Richtlinie der Europäischen Union um und setzt der Klimaschutzpolitik einen sehr wichtigen Baustein hinzu.
Die Politik rechnet damit, dass der Energiepass in der Immobilienbranche als Qualitäts-merkmal begriffen wird, der für Käufer und Verkäufer Vorteile bringt. Für Käufer einer Immobilie werden die Nutzungskosten eines Hauses wie die Warmwasserbereitung und Heizwärmeverbrauch „sichtbar“ gemacht. Der Verkäufer kann mit einer energieeffizienten Sanierung seiner Immobilie einen wesentlich höheren Preis erzielen und trägt gleichzeitig über Jahrzehnte hinaus zum Umwelt- und Klimaschutz bei.
Den Energiepass selbst wird es in zwei Varianten „Verbrauchsorient“ und „Bedarfsorientiert“ geben. Der verbrauchsorientierte Energiepass nimmt die tatsächlich verbrauchten Energiekosten der letzten drei Jahre als Grundlage. Allerdings hat er den Nachteil, dass er neben dem tatsächlichen Verbrauch auch die Heizgewohnheiten der Vorbesitzer wiederspiegelt.
Bei dem bedarfsorientierten Energiepass werden neben den tatsächlich verbrauchten Energiekosten von einem Fachmann auch detaillierte Untersuchungen über die Dämmung von Fenster, Türen, Keller, Dach und Fassade einbezogen. Der bedarfsorientierte Energiepass ist wesentlich teurer und darf nur von Fachleuten, wie z. B. Handwerkern mit der Zusatzqualifikation „Energieberater“, Bauingenieuren und Architekten ausgestellt werden.
Wer genau welchen Energiepass benötigt, richtet sich nach dem Baujahr und der Größe der Immobilie. Eigentümer und Vermieter von Immobilien mit mehr als vier Wohneinheiten können zwischen beiden Varianten wählen. Ebenfalls Wahlfreiheit haben Eigentümer und Vermieter von Häusern mit bis zu vier Wohneinheiten, wenn die erlassene Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen. Lediglich für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1977 gebaut wurden und den Standard der Wärmeverordnung nicht erreichen, ist der „Bedarfsausweis“ vorgeschrieben. Die schrittweise Einführung des Energieausweises beginnt am 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die bis 1965 erreichtet wurden. Am 1. Januar 2009 kommen die jüngeren Wohngebäude hinzu und ab 1. Juli 2009 folgen dann die Nichtwohngebäude.