Unser qualifizierten Mitarbeiter sind Ihnen in allen Fragen der Hausverwaltung, egal ob WEG- oder Sondereigentumsverwaltung behilflich.

Ihr professioneller Partner für die Hausverwaltung

Sie sind Eigentümer einer Immobilie und suchen eine seriöse und professionelle Verwaltung? Wir verwalten Objekte in unterschiedlichen Größen in ganz Rheinland-Pfalz, insbesondere aber zwischen Koblenz und Trier.

Zu unserem Verwaltungsbestand gehören Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Renditeobjekte und separate Wohnungen. Uns ist es wichtig... unsere Verwaltung so individuell wie möglich zu betreiben, denn jedes Objekt oder jede Eigentümergemeinschaft weist diesbezüglich Besonderheiten auf, durch die courtagefreie Vermietung aus dem Verwaltungsbestand eine schnellere Neuvermietung an solvente Mieter zu ermöglichen, durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungen sicherzustellen, dass wir Sie immer unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage beraten können, darüber hinaus haben wir uns einen besonders zuverlässigen Handwerkerstamm aufgebaut, dessen Preis-/Leistungsverhältnisse in einem guten Verhältnis stehen.
Natürlich sind unsere Verantwortlichen bereits in Bezug auf die erst ab 1.12.2023 geltende Richtline des zertifizitern Verwalters. Als zertifizierter Verwalter darf sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. 
 

Unser Leistungen umfassen:

- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich Abnahme und Übergabe der Wohnungen
- Bearbeitung von Mieter/Eigentümerbelangen, ggf. in Absprache mit dem Eigentümer
- Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Eigentümer aus dem Mietverhältnis zustehen (ggf. durch Beauftragung eines Rechtsanwalts nach Rücksprache mit dem  Eigentümer und auf Kosten des Eigentümers)
-Überwachung des Mieteingangs
- Führung der Mietkaution entsprechend der gesetzl. Vorgaben § 551 (3) BGB
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sie sich aus dem Mietvertrag ergeben
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der verwalteten Immobilie über ein separates Treuhandkonto
- Erstellung der Nebenkosten-Jahresabrechnung für die Mieter
- Abrechnung der Kaltmieten mit dem Eigentümer bis zum 10. des laufenden Monats
- Beauftragung von Handwerkern in Absprache mit dem Eigentümer

Die Kosten der Verwaltung hängen jeweils von der Größe des Objektes und den Wünschen der Eigentümer ab. Gern erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Wünsche abgestimmtes Angebot. Sprechen Sie uns an!

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